Tarifvertrag Sicherheitsgewerbe 2026: Vier Pflichten für Auftraggeber

Ein Sicherheitsmitarbeiter mit Headset überwacht einen Bahnsteig, während eine Stadtbahn der Linie 6 in den Bahnhof einrollt, am frühen Abend.

TARIFVERTRAG SICHERHEITSGEWERBE 2026: VIER PFLICHTEN FÜR AUFTRAGGEBER

Wer in Kamen, Dortmund, Hamm oder im Ruhrgebiet einen Sicherheitsdienst beauftragt, muss seit 2026 mehr beachten als noch vor zwei Jahren. Die Tarifrunde 2026 hat die Regeln verschärft. Dieser Beitrag zeigt, was Auftraggeber jetzt wissen müssen.

WAS SICH 2026 GEÄNDERT HAT

Die Tarifverträge im Sicherheitsgewerbe wurden 2026 neu verhandelt. Die wichtigste Änderung für Auftraggeber: Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, kurz AVE. Das bedeutet, dass die tariflichen Mindestlöhne für alle Sicherheitsdienste gelten, nicht nur für die, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind.

Wenn Sie als Auftraggeber mit einem Sicherheitsdienst arbeiten, der unter Tarif zahlt, ist das nicht nur dessen Problem. Es ist auch Ihres.

PFLICHT EINS: TARIFKONFORMITÄT PRÜFEN

Bevor Sie einen Sicherheitsdienst beauftragen, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass tarifkonform gezahlt wird. Wer das nicht zeigen kann, ist der falsche Partner.

Konkrete Punkte:

Welcher Tarifvertrag gilt für die eingesetzten Mitarbeiter?
Werden die aktuellen Mindestlöhne gezahlt?
Werden Zuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertag korrekt berechnet?

Ein seriöser Sicherheitsdienst beantwortet diese Fragen offen und schriftlich.

PFLICHT ZWEI: SUBUNTERNEHMER IM BLICK BEHALTEN

Viele Sicherheitsdienste arbeiten mit Subunternehmern. Das ist nicht per se problematisch, aber es verschiebt das Haftungsrisiko. Sie als Auftraggeber bleiben in der Verantwortung.

Prüfen Sie:

Welche Subunternehmer werden eingesetzt?
Sind auch diese tarifgebunden?
Wer haftet, wenn der Subunternehmer gegen Tarif verstößt?

Die Antwort sollte sein: Sie als Auftraggeber haften mit, wenn Sie wussten oder hätten wissen müssen, dass die Subunternehmer unter Tarif zahlen.

PFLICHT DREI: FKS-PRÜFUNGEN ERWARTEN

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, kurz FKS, prüft aktiv. Auch ohne konkreten Verdacht, auch anlasslos. Das ist seit 2026 Standard.

Für Sie als Auftraggeber bedeutet das: Wenn die FKS bei Ihrem Sicherheitsdienst oder einem Subunternehmer eine Unterschreitung feststellt, bekommen Sie Post. Es kann teuer werden, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft.

Vorbereitung ist alles. Dokumentieren Sie Ihre Auftragsvergabe sauber. Halten Sie fest, dass Sie Tarifkonformität verlangt und geprüft haben. Im Zweifel schützt Sie das vor Mit-haftung.

PFLICHT VIER: KALKULATION NICHT NUR ÜBER DEN PREIS

Billig ist im Sicherheitsdienst gefährlich. Wer Dumpingpreise anbietet, kann nicht tarifkonform arbeiten. Die Mathematik ist einfach: Tarifkosten plus Overhead plus Marge ergeben einen Preis. Wer deutlich darunter liegt, spart an der falschen Stelle.

Betrachten Sie die Angebote genau:

Sind die Stundensätze realistisch für tarifkonforme Bezahlung?
Werden Zuschläge und Schichtzuschläge korrekt kalkuliert?
Sind Wegezeiten und Rüstzeiten eingepreist?

Ein Angebot, das diese Posten nicht enthält, ist entweder unrealistisch oder versteckt Kosten.

WAS PASSIERT BEI VERSTOSS

Die Konsequenzen sind 2026 deutlich schärfer als in den Vorjahren:

Ordnungswidrigkeit für den Sicherheitsdienst bei Tarifunterschreitung.
Mit-haftung des Auftraggebers bei Kenntnis oder Kennen-müssen.
Reputationsrisiko bei öffentlich bekannten Verstößen.
Nachforderungen der Sozialkassen, die schnell sechsstellig werden können.

Kurz: Wer billig kauft, zahlt doppelt.

WIE SIE SICH ABSICHERN

Drei konkrete Schritte, die Sie heute umsetzen können:

Erstens: Bestehen Sie auf einer schriftlichen Tarifbestätigung, bevor der Auftrag startet.

Zweitens: Fragen Sie aktiv nach Subunternehmern und verlangen Sie auch für diese die Tarifbestätigung.

Drittens: Lassen Sie sich die Qualifikationsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter zeigen, mindestens die IHK-Sachkundeprüfung nach Paragraf 34a Gewerbeordnung.

WARUM ISO 9001 IHNEN HILFT

Ein Sicherheitsdienst mit DIN EN ISO 9001 Zertifizierung hat dokumentierte Prozesse für genau diese Themen: Tarifkonformität, Subunternehmer-Management, Mitarbeiterqualifikation. Das entlastet Sie als Auftraggeber, weil Sie auf geprüfte Abläufe vertrauen können.

Wir bei Gutenberg Sicherheit und Service GmbH arbeiten seit Jahren nach ISO 9001. Alle unsere Mitarbeiter sind nach Paragraf 34a GewO geprüft, tarifkonform beschäftigt und in der Region verwurzelt.

FAZIT

Die Tarifvertragsänderung 2026 ist kein Detail, das nur die Sicherheitsbranche betrifft. Sie betrifft jeden Auftraggeber direkt. Wer sich heute nicht damit beschäftigt, riskiert morgen eine Mit-haftung, die er nicht kommen sieht.

Die gute Nachricht: Es reicht, vier Punkte zu beachten. Tarifkonformität prüfen, Subunternehmer im Blick behalten, FKS-Prüfungen erwarten und nicht nur über den Preis kalkulieren. Mit diesen vier Pflichten sind Sie auf der sicheren Seite.

IHR KONTAKT

Gutenberg Sicherheit und Service GmbH
Lünener Straße 211, 59174 Kamen
Telefon: +49 2307 5001590 (24/7 erreichbar)
E-Mail: kontakt@gutenberg-sicherheit.de
Website: gutenberg-sicherheit.de

Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Sicherheitsdienst in Kamen, Dortmund oder im Kreis Unna suchen, der alle vier Pflichten erfüllt. Wir zeigen Ihnen gern, wie Tarifkonformität, ISO 9001 und lokale Präsenz zusammenspielen.

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